Aufgaben und Pflichten bei Ein- und Auszug

Was sind die wichtigsten Dinge, die man beim Auszug erledigt haben muss?

 

Die Wohnung muss sauber verlassen werden

Die Wohnung muss in besenreinem, sauberem Zustand übergeben werden. Über diese einfache Reinigung hinaus ist kein weiterer Putzaufwand wie beispielsweise Fensterputzen, erforderlich

Normale Abnutzungserscheinungen

Nach einer in der Regel längeren Mietzeit ist es unvermeidbar, dass die Wohnung geringfügige Gebrauchsspuren und Abnutzungserscheinungen aufweist. Dieser normale Verschleiß ist mit der regelmäßigen Mietzahlung bereits abgedeckt und ein Vermieter kann dafür keine Entschädigungen verlangen.

Schäden in der Wohnung

Sind Schäden vorhanden, die den Rahmen einer normalen Abnutzung übersteigen, hat der Vermieter das Recht, diese auf die Kosten des Mieters beseitigen zu lassen. Dazu zählen zum Beispiel Schäden, die durch Haustiere verursacht wurden, Brandspuren durch Zigaretten oder Schäden an den Wänden und an den Böden, die beispielsweise durch den Transport der Möbel beim Auszug entstanden sind.

Einbauten oder bauliche Veränderungen

Wenn in der Wohnung etwas verändert wurde – Einbauschränke, Trennwände oder ähnliches – muss grundsätzlich der ursprüngliche Zustand am Zeitpunkt des Einzugs wieder hergestellt werden. Da diese Veränderungen aber meist den Gebrauchswert der Wohnung steigern, kann meistens eine Einigung mit dem Vermieter erzielt und ein Rückbau vermieden werden.

Renovierung

In alten Mietverträgen wird häufig verlangt, dass die Wohnung renoviert werden muss. Nach neuester Rechtsprechung ist diese Verpflichtung jedoch nicht immer bindend. Sollten die Wände der Wohnung in ausgefallenen Farben gestrichen haben, die eine erneute Vermietung erschweren, kann der Vermieter von Mieter verlangen, diese in neutralen, weißen Farben zu überstreichen. Oder er kann es selbst veranlassen und die Erstattung der Kosten vom Mieter zurück verlangen.

Schlüsselübergabe

Alle Schlüssel der Wohnung sind an den Vermieter zurückzugeben.

Rückzahlung der Kaution

Der Vermieter ist berechtigt, einen Teil der Kaution für gegebenenfalls auszuführende Reparaturen und noch ausstehende Nebenkostenabrechnungen für maximal sechs Monate zurückzuhalten.

Wohnungsübergabe bei Einzug

Zur Wohnungsübergabe ist es hilfreich, etwaige Mängel schon beim Einzug zu dokumentieren- ein Smartphone und ein Übergabeprotokoll reichen dafür leicht aus.

Sauberkeit

Die Wohnung hat in einem besenreinen Zustand zu sein. Vom Vormieter zurückgelassene Abfälle, Möbel oder Gegenstände sollten beseitigt sein.

Fenster und Türen

Es ist darauf zu achten , dass Türen und Fenster dicht sind und sich uneingeschränkt öffnen, schließen und verschließen lassen.

Fußböden und Wände

Beschädigungen durch Bohrlöcher, offene Fugen und eventuell abgeplatzten Putz oder lose Tapeten sollten festgehalten werden.

Badezimmer und Toiletten

Wenn Fliesen Bohrlöcher aufweisen, sollte im Übergabeprotokoll deren Anzahl und Lage protokolliert werden. Es sollte geprüft werden, ob Waschbecken, Bade- oder Duschwannen und Toilettenbecken Sprünge oder Beschädigungen haben. Auch sollte festgestellt werden, ob alle Wasserhähne und Armaturen dicht sind und einwandfrei funktionieren.

Technische Geräte und Einbauküchen

Auch die Funktion von Klingeln, Türöffnern und Gegensprechanlagen muss geprüft werden. Wenn eine Einbauküche übernommen wird, sollten alle Geräte in Augenschein genommen werden und deren Zustand im Übergabeprotokoll vermerkt werden. Das gilt auch für Antennenanlagen und Kabelanschlüsse.

Heizung und Warmwasserversorgung

Es sollte festgestellt werden, ob Heizungen, Gasthermen oder Durchlauferhitzer funktionieren. Wenn Heizkörper mit Ableseeinheiten ausgerüstet sind, soll überprüft werden, ob diese auch vollständig an allen Heizkörpern vorhanden sind.

Kellerräume

Man sollte prüfen, ob die überlassenen Kellerräume wirklich leer sind und der Zugang zu ihnen uneingeschränkt möglich ist.

Was passiert, wenn ich beim Auszug Dinge erledigen soll, die nicht im Mietvertrag gestanden sind?

Grundsätzlich gilt, dass eine Wohnung so zurückzustellen ist wie sie übergeben wurde. Jene Abnützung, die mit dem normalen Wohnverhalten zusammenhängt und überall daher auftritt,  ist vom Vermieter hinzunehmen, sofern nichts anders wirksam vereinbart wurden.

 

Über die Wirksamkeit von Klauseln über Ausmalverpflichtungen und ähnlichem zur Abnützung wird immer wieder heftig gestritten. In der Regel gibt es keine Ausmalverpflichtung-  aber wie immer gibt es Ausnahmen.

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